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Wird die Beratung von der Krankenkasse bezuschusst?

Ja, alle Krankenkassen bezuschussen die Einzelberatung bei Erkrankungen (§ 43 SGB V)

Muss ich vorher zum Arzt?

Für die Ernährungsberatung bei Erkrankungen muss die Ernährungsberatung ärztlich empfohlen werden (Hausarzt, Internist, Gastroenterologe, Gynäkologe ect), mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung.

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Kann die Ernährungsberatung direkt mit der Krankenkasse abrechnen?

Nein, die Beratungsgebühr wird zunächst von Ihnen bezahlt.

Die Termine finden in der Regel alle zwei bis vier Wochen oder auch in größeren Abständen statt.

Am Ende ihrer Sitzungen, stellen wir ihnen eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus, mit der sie die Rückerstattung ihrer Krankenkasse

erhalten.

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Ist eine Online- Beratung möglich?

Wir bieten auch Online- Beratungen und Seminare an.

Hierzu bekommen sie, nach einem telefonischen 

Kennenlernen einen Link zugesandt, mit dem sie an den Online- Sitzungen teilnehmen können.

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